Allgemeines
Nachstehende Regelungen gelten im Interesse der Allgemeinheit für die Abwicklung eines geregelten Spielbetriebes. Die Abteilungsleitung appelliert an die Fairness, den Kameradschaftsgeist und die Disziplin der Mitglieder, sich an diese Regelungen zu halten. Sämtliche Mitglieder werden gebeten, unsere Anlage schonend zu behandeln und für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen, so dass die gesamte Anlage für alle ein Ort der Erholung und der Freude am Tennissport bleibt.
Spielberechtigung
Spielberechtigt ist jedes aktive Mitglied, das die Abteilungsordnung erfüllt und für die laufende Saison seiner Beitragspflicht nachgekommen ist.
Für Mitglieder mit ermäßigtem Saisonbeitrag (Kinder, Jugendliche, Studenten, Wehrpflichtige und Schüler) sind begrenzte Spielzeiten vorgesehen (Nebenspielzeit). Das Spielen in der Hauptspielzeit ist nur mit Vollmitgliedern als Partner gestattet. Auszubildende, die ganztägig arbeiten, werden wie aktive Vollmitglieder behandelt.
Gastspieler
Gäste dürfen nur mit spielberechtigten Mitgliedern spielen, sofern die Plätze nicht von aktiven Mitgliedern beansprucht werden. Die Gebühr beträgt € 5 pro Stunde und Platz und wird mit der Getränkeabrechnung vom Konto des Mitglieds abgebucht. Der Gastspieler ist als solcher im Buchungssystem zu kennzeichnen (Steckkarte Gast unter Angabe des Nachnamens) und in die Getränkeliste einzutragen. Verantwortlich für den reibungslosen Ablauf ist das Mitglied. Mitglieder der befreundeten Vereine TC Regelsbach, TC Roßtal und FC Heilsbronn dürfen ohne Gastspielgebühr auf unserer Anlage spielen.
Spielzeit
Spielbeginn ist grundsätzlich zur vollen Stunde. Die Platzbelegungszeit beträgt für Einzel eine Stunde (2 Personen), für Doppel kann sie zwei Stunden betragen (4 Personen).
Die Spielzeit gliedert sich in: Hauptspielzeit: Montag bis Freitag ab 18.00 Uhr Nebenspielzeit: die gesamte restliche Spielzeit der Woche
In der Hauptspielzeit haben Vollmitglieder Vorrang vor Kindern und Jugendlichen. Kinder und Jugendliche dürfen alleine in der Hauptspielzeit nur spielen, wenn die Plätze nicht von aktiven Vollmitgliedern beansprucht werden.
Hat sich nach Ablauf der Spielzeit kein Spieler für die nächste Stunde eingetragen, kann solange weitergespielt werden, bis ein anderer Spieler auf die Anlage kommt und sich einträgt.
Platzbelegung und Reservierung von Plätzen
Auf den Plätzen darf nur in dem Zeitraum gespielt werden, der von der Abteilungsleitung freigegeben ist. Sie dürfen jedoch nur benutzt werden, wenn sie in spielfähigem Zustand sind.
Die Plätze können vom Sport- und Platzwart und der Abteilungsleitung gesperrt werden. Diese Platzsperren sind für jedes Mitglied verbindlich. Die Abteilungsleitung behält sich ausdrücklich vor, zuwiderhandelnde Spieler für den Schaden haftbar zu machen.
Die Reservierung der Plätze erfolgt ausschließlich über unser elektronisches Buchungssystem (eBuSy)
Jedes Mitglied hat eine elektronische Steckkarte. Mit dieser Karte kann das Mitglied den Platz reservieren. Eine vollständige Buchung erfordert für ein Einzel zwei und für ein Doppel vier Steckkarten. Unvollständige Buchungen werden vom System automatisch nach 60 Minuten entfernt.
Buchungen sind maximal 8 Tage im Voraus möglich. Jedes Mitglied darf mit seiner Steckkarte zwei Reservierungen im Voraus vornehmen. Eine erneute Reservierung ist erst mit Ablauf der Spielzeit der ersten Buchung möglich.
Reservierte Plätze, die 15 Minuten nach der vollen Stunde nicht bespielt werden, stehen zur freien Verfügung.
Falls im Buchungssystem keine Eintragung erfolgt, besteht keine Spielberechtigung.
Bei Regen erfolgt keine Veränderung im Buchungssystem. Die Mitglieder werden in solchen Situationen aufgefordert z.B. durch Spielverkürzung oder Doppelspiel Härten zu vermeiden.
Einschränkungen des Spielbetriebs
Für Gruppen- und Mannschaftstraining sind durch die Abteilungsleitung Platzreservierungen anzuordnen. Zu besonderen Anlässen (Punktspiele, Turniere…) werden die dafür benötigten Plätze durch entsprechende Information im elektronischen Buchungssystem gesperrt. Einschränkungen des Spielbetriebs z.B. durch Witterungseinflüsse werden vom Sport- oder Platzwart bzw. der Abteilungsleitung verfügt.
Verstöße gegen die Spiel- und Platzordnung sowie jedes unsportliche Verhalten eines Mitgliedes können vom Sportwart oder der Abteilungsleitung durch geeignete Maßnahmen geahndet werden.
Tennisplatzordnung und Platzpflege
Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden. Der Platz muss freigegeben und bespielbar sein. Bei trockenem Wetter den Platz vor Spielbeginn (und gegebenenfalls nochmals während der Spielzeit) ganzflächig beregnen. Nach dem Spiel den Platz abziehen und zwar nicht nur das Spielfeld, sondern auch den gesamten äußeren Rand bis zum Zaun bzw. Nachbarplatz, um die Bildung von Moos, Unkraut usw. zu vermeiden. Die Linien mit dem Linienbesen säubern.
Die Platzpflege obliegt dem Platzwart. Seinen Anforderungen hinsichtlich der Behandlung und Bespielbarkeit der Plätze ist unbedingt Folge zu leisten.
Der Sport- und Platzwart und der Abteilungsleiter sind für die Instandsetzung und Instandhaltung von Plätzen und Gehwegen zuständig. Ihnen obliegt auch die Einhaltung der öffentlich bekannt gemachten Spiel- und Platzordnung.
Unfälle, Diebstahl usw.
Sportunfälle müssen unverzüglich dem Abteilungsleiter angezeigt werden. Der Verein haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände jeglicher Art. Alle Fälle von Diebstahl, Einbruch oder Beschädigung sind unverzüglich dem Abteilungsleiter zu melden.
Liebe Tennisspieler, achtet bitte im eigenen Interesse auf die Einhaltung dieser notwendigen Regeln.
Wir wünschen Euch viel Spaß beim Spiel in der Tennisabteilung des TSV Rohr.
